Buggy-Vermietung

Hier finden Sie unsere AGBs und Mietpreise.

Reservierungen telefonisch oder vor Ort.

 

 

Alle Preise verstehen sich inclusive Kasko und Mehrwertsteuer aber ohne Kraftstoffkosten!

Nur Buchbar von April bis Oktober!

Für Montag bis Freitag von 9,00-18,00 Uhr und für das Wochenende durchgehend von Samstag 10,00 Uhr bis Montag 10,00Uhr.

 

Technische Daten: Viertaktmotor mit 272ccm und 21 PS

                                   Höchstgeschwindigkeit  80/95 Km/H

                                   Heckantrieb   

                                   max. Zuladung 197kg  

 

2 Stunden                                                                39,00€

4 Stunden                                                                79,00€

8 Stunden                                                              139,00€

Das Wochenende von Samstag                                                                                      10.00 Uhr  bis Montag 10,00 Uhr                290,00€

 

Natürlich erhalten Sie vor Fahrtantritt eine kurze Einweisung über die Bedienung des Buggy's!

 

 

Allgemeines:

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Kaution:

Der Mieter hat eine Kaution in Höhe von 150,00 € zu hinterlegen.

Diese wird bei Rückgabe des Mietgegenstandes ggf. für Schäden am Objekt, die durch den Mieter und/oder unsachgemäße Nutzung entstanden sind verrechnet. Der Zustand bei Übergabe bzw. Rückgabe wird in einem gesonderten Protokoll dokumentiert. Bei einwandfreiem Zustand der Mietsache bekommt der Mieter die Kaution voll erstattet.    

 

Nutzung:

Das Fahrzeug darf lediglich auf öffentlichen Straßen im Rahmen der allg. STVO benutzt werden.

 

Sonstiges:

Der Mietgegenstand wird an den Mieter zu den Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermietet.

Der Mietpreis wird bei Übergabe bezahlt.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

 

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Für Mietfahrzeuge der Firma: Reifen+Autoservice Gärtner


1. Alter & Fahrerlaubnis

Vor Beginn der Fahrt verpflichtet sich der Mieter dem Vermieter eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (alt 3) und einen gültigen amtlichen Personalausweis vorzulegen.

Beides wird vom Vermieter kopiert und einbehalten. Fahrzeugpapiere sowie der Führerschein
sind bei jeder Fahrt mitzuführen.

2. Aushändigung und Abschluss des Mietvertrages

Der Mietbuggy kann telefonisch, per Kontaktformular, per E-Mail oder persönlich zur Anmietung angefragt werden.
Der Vertrag kommt jedoch nur durch schriftliches Unterzeichnen des Mieters und Vermieters zustande.

Sollte der Mieter/Nutzer einen Buggy anmieten, so ist darauf zu achten, dass er als Fahrer sowie sein/e Beifahrer/in  keinen Schal, kein Tuch,  offene lange Haare oder ähnliches trägt.

Der Vermieter hält das Fahrzeug max. 45 Minuten nach dem vereinbarten Fahrantritt bereit.

Eine Stornierung muss spätestens 1 Tag vor Beginn der Fahrt beim Vermieter persönlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Tritt der Mieter ungemeldet die Fahrt nicht an oder storniert die Mietsache nicht, erhebt der Vermieter den vollen Mietpreis.

Gibt der Mieter den gemieteten Buggy früher als im Mietvertrag festgehalten zurück, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der Rest Zeit!

Bringt der Mieter den gemieteten Buggy später als vereinbart zurück, berechnet der Vermieter pro angefangene Std. 30€ bis zur Rückgabe des Buggys. Der Vermieter kann seine Ansprüche mit der Kaution verrechnen.

3. Zahlung & Kaution

Der Mietpreis zzgl. Kaution in Höhe von 150€ ist vor Fahrantritt  an den Vermieter zu entrichten.

Die Kaution ist in BAR zu hinterlegen.

4. Mieteinschränkung

Die Buggys dürfen nur von Personen gemietet werden die:

  • Mindestens 21 Jahre alt sind
  • Mindestens 3 Jahre über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen

 

5. Fahrzeugannahme und Rückgabe

Mit der Annahme des Fahrzeugs bestätigt der Mieter, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrsgerechtem, verkehrstauglichen, sauberen und vollgetankten Zustand befindet, und keine Schäden oder Mängel aufweist.

Insoweit ist das Übergabeprotokoll maßgeblich für die Entgegennahme & Rückgabe des Fahrzeugs.

Der Mieter hat das gemietete Fahrzeug wie ihm übergeben, vollgetankt und im sauberen
Zustand dem Vermieter zurückzugeben.

Oben genannte Regelungen gelten auch für beiliegendes Zubehör wie Verbandskasten, Regenkombi etc.

Bei Nachbetankung durch den Vermieter nach der Rückgabe des Fahrzeugs, werden die Kraftstoffkosten für die Nachbetankung von der Kaution einbehalten.                                                                                                                                                 

Gemietete Fahrzeuge sind zum Abgabetermin pünktlich zurückzugeben.                                                                                          
Bei Verspätung muss der Vermieter rechtzeitig telefonisch jedoch nicht kürzer als 45 min vor dem Abgabetermin davon in Kenntnis gesetzt werden.

Für das Abhandenkommen von ausgehändigten Fahrzeugpapieren, Schlüsseln, Zubehör oder ähnlichem haftet der Mieter in vollem Umfang.

 

6. Autobahnfahrten & Verbote

Autobahnfahrten sind strengstens untersagt.

Außerdem ist es nicht gestattet:

  • An Rennveranstaltungen teilzunehmen
  • Auf Privatgelände zu fahren
  • Durch geschützte Gebiete zu fahren
  • Ins Ausland zu fahren
  • Das Fahren ist nur auf öffentlichen Straßen zulässig
  • Manipulation am Fahrzeug wie Geschwindigkeit oder Wegstreckendaten zu verändern sind strengstens untersagt.
  • Ebenfalls ist es dem Mieter nicht gestattet das Mietfahrzeug zum Abschleppen von anderen Fahrzeugen oder zum Transport zu nutzen.
  • Der Mieter darf das Mietfahrzeug ohne Genehmigung des Vermieters nicht an Dritte weitergeben oder verleihen.
  • Das Rauchen oder der Umgang mit Feuer im Fahrzeug ist strengstens untersagt.

Witterungseinflüsse, die die Fahrt hindern bzw. unterbrechen, mindern nicht den Mietpreis.

 

7. Versicherung, Haftung

Für die Mietfahrzeuge ist eine Haftpflicht sowie Kaskoversicherung abgeschlossen.

Sollte diese in Anspruch genommen werden, so ist die Selbstbeteiligung von 150,00€/TK bzw 500€/VK vom Mieter zu tragen.

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass das Mietfahrzeug insbesondere nachts durch Sicherungsmaßnahmen vor Beschädigungen oder Diebstahl geschützt wird (Garage und Lenkradschloss)

Der Mieter ist für die eigene Sicherheit sowie die Sicherheit des Beifahrers durch das tragen einer geeigneten Schutzbrille, des Sicherheitsgurtes, passender Kleidung und  wenn nötig, eines dafür geeigneten Helmes selbst verantwortlich.

Reifenschäden und Anfahrschäden gehen zu Lasten des Mieters.

Für alle Schäden die nicht durch Fahrzeugversicherung abgedeckt sind (z. B. selbstverschuldete Verkehrsunfälle) haftet der Mieter in voller Höhe. Zur Ermittlung der Schadenshöhe kann der Vermieter ein Gutachten in Auftrag geben. Die sich ergebenden Kosten (Gutachterkosten, sowie festgestellte Schadenshöhe, Nutzungsausfall, Bergungskosten usw.) sind vom Mieter zu tragen und innerhalb von 4 Wochen ab Schadenseintritt zu begleichen.

Der Mieter sichert einen pfleglichen und schonenden Umgang mit dem Fahrzeug zu.

Bei verschuldetem Verlust der Fahrzeugpapiere oder gemietetem Zubehör trägt der Mieter die Kosten für die Neubeschaffung.

Der Mieter haftet selbstständig, gesamtschuldnerisch und unbeschränkt für alle Verkehrs- und Ordnungsvergehen einschließlich aller daraus resultierenden Gebühren, Kosten und Strafen, die während des Mietvertragszeitraums durch den Mieter verursacht werden. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust oder Mietvertragsverletzung haftet der Mieter nach allgemeinen Haftungsregeln.

 

8. Vorgehen des Mieters im Schadensfall

Der Mieter ist verpflichtet bei Mängeln am Fahrzeug oder im Schadensfall die Fahrt sofort zu unterbrechen und den Vermieter zu benachrichtigen.

Bei einem Unfall, bei Diebstahl oder Sachbeschädigung muss der Mieter umgehend auch die Polizei verständigen.

Bei mehreren beteiligten Personen ist der Mieter verpflichtet von allen Personen Namen und Adressen, Zeit und Ort des Unfalls, die amtlichen Kennzeichen, die am Unfall beteiligten Fahrzeuge, die Aktenzeichen sowie die Dienstelle des bearbeitenden Polizeibeamten festzuhalten und dem Vermieter schriftlich vorzulegen.

                                                                                                                                                    

9. Kündigung des Mietvertrages

Falls der Mieter den bestehenden Mietvertrag verletzt oder sich nach Abschluss des Vertrages die Unzuverlässigkeit des Mieters herausstellt, ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

 

10. Schäden und Reparaturen

Kleinreparaturkosten (z.B. Glühbirne) die durch den normalen Gebrauch zustande kommen, übernimmt der Vermieter sofern sich kein unsachgemäßer Gebrauch seitens des Mieters herausstellt.

Ist während der Fahrt eine Kleinreparatur notwendig, muss der Vermieter durch den Mieter davon sofort in Kenntnis gesetzt werden und den weiteren Anweisungen des Vermieters Folge geleistet werden.

Handelt der Mieter ohne das Wissen des Vermieters, trägt er die vollen Kosten selbst.

 

 

11. Zulässiges Gesamtgewicht

Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs beträgt 573kg und darf unter keinen Umständen überschritten werden.

Die maximale Zuladung pro Fahrzeug beträgt 197kg.

12. Abschließende Bestimmungen

Alle in der AGBs aufgeführten Bestimmungen gelten zusätzlich, auch für eventuell weitere eingetragene Fahrer.

Der Vermieter kann soweit erforderlich, die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten des Mieters oder Dritten im Sinne des Datenschutzgesetztes speichern und verarbeiten.

Der Vermieter versichert, persönliche Daten des Mieters zu schützen.

Ist eine vorangegangene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, wird die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht berührt.

 

 

 

Reifen+Autoservice Gärtner

Leunaer Straße 16

06231 Bad Dürrenberg

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